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Foto Sylvia Buehler

ver.di und Arbeitgeberverband BVAP haben Verhandlungen über einen bundesweiten Tarifvertrag Altenpflege aufgenommen

Freitag, den 25. Oktober 2019

Einen Tag, nachdem der Deutsche Bundestag das 
Pflegelöhneverbesserungsgesetz beschlossen hat, haben die Vereinte 
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Bundesvereinigung der 
Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) am heutigen Freitag (25.10.) 
in Berlin ihre Verhandlungen über einen bundesweiten Tarifvertrag 
Altenpflege begonnen. "Es ist gut, dass wir dieses ambitionierte 
Projekt jetzt gestartet haben, aber wir haben noch viel Arbeit vor 
uns. Es werden schwierige Verhandlungen", sagte 
ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler (Foto), die für ver.di die 
Verhandlungen führt, im Anschluss. Beide Seiten hätten sich darauf 
verständigt, auch einen Tarifvertrag für die Auszubildenden 
abzuschließen. "Das ist ein gutes Signal", so Bühler. Die 
Tarifverhandlungen werden am 4. November 2019 in Berlin fortgesetzt; 
weitere bereits vereinbarte Verhandlungstermine sind der 13. November
und der 22. November. Ziel ist, noch in diesem Jahr einen 
Tarifvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzuschließen, 
der vom Bundesarbeitsminister auf die gesamte Altenpflege erstreckt 
wird.

Diese tariflichen Regelungen müssten dann auch Arbeitgeber einhalten,
die bislang sehr niedrige Löhne zahlen und schlechte 
Arbeitsbedingungen bieten. Bestehende bessere Tarifverträge blieben 
von dem neuen bundesweiten Tarifvertrag unberührt. Bühler: "Überall 
werden gute, engagierte Beschäftigte für die Altenpflege gesucht; die
kann man nur durch gute Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung
gewinnen." Ein bundesweit geltender Tarifvertrag mit rechtlich 
verbindlichen Mindestbedingungen sichere das Lohnniveau in diesem 
gesellschaftlich wichtigen Arbeitsfeld nach unten ab und schütze auch
die Arbeitgeber vor einem ruinösen Wettbewerb. Konkret fordert die 
ver.di-Tarifkommission für Beschäftigte ohne Ausbildung ein 
Einstiegsentgelt von 13,50 Euro pro Stunde, für Beschäftigte mit 
dreijähriger Ausbildung soll es 16,70 Euro pro Stunde betragen. (Zum 
Vergleich: Der Pflegemindestlohn liegt derzeit im Westen bei 11,05 
Euro pro Stunde und im Osten bei 10,55 Euro; der gesetzliche 
Mindestlohn beträgt derzeit 9,19 Euro pro Stunde.) "Die Entgelte im 
Tarifvertrag müssen den Lohnabstand zwischen Alten- und Krankenpflege
deutlich verringern", so Bühler.

ver.di begrüßt das Pflegelöhneverbesserungsgesetz, das am Donnerstag 
(24.10.) vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. "Das Gesetz 
selbst sorgt zwar nicht automatisch für bessere Löhne - es ebnet aber
den Weg für den Tarifvertrag, der auf die gesamte Altenpflege 
erstreckt werden kann", so Bühler. Damit der Zielkonflikt zwischen 
fairer Bezahlung der Beschäftigten, ausreichendem Personal und 
Begrenzung der Kosten für die Pflegebedürftigen gelöste werde, 
brauche es als ersten Schritt eine Begrenzung des von den 
Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteils der Pflegekosten. Bühler:
"Damit das Lebensrisiko Pflege solidarisch abgesichert wird, brauchen
wir letztlich eine Pflegebürgervollversicherung."