Freitag, den 25. Oktober 2019
Einen Tag, nachdem der Deutsche Bundestag das
Pflegelöhneverbesserungsgesetz beschlossen hat, haben die Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Bundesvereinigung der
Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) am heutigen Freitag (25.10.)
in Berlin ihre Verhandlungen über einen bundesweiten Tarifvertrag
Altenpflege begonnen. "Es ist gut, dass wir dieses ambitionierte
Projekt jetzt gestartet haben, aber wir haben noch viel Arbeit vor
uns. Es werden schwierige Verhandlungen", sagte
ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler (Foto), die für ver.di die
Verhandlungen führt, im Anschluss. Beide Seiten hätten sich darauf
verständigt, auch einen Tarifvertrag für die Auszubildenden
abzuschließen. "Das ist ein gutes Signal", so Bühler. Die
Tarifverhandlungen werden am 4. November 2019 in Berlin fortgesetzt;
weitere bereits vereinbarte Verhandlungstermine sind der 13. November
und der 22. November. Ziel ist, noch in diesem Jahr einen
Tarifvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzuschließen,
der vom Bundesarbeitsminister auf die gesamte Altenpflege erstreckt
wird.
Diese tariflichen Regelungen müssten dann auch Arbeitgeber einhalten,
die bislang sehr niedrige Löhne zahlen und schlechte
Arbeitsbedingungen bieten. Bestehende bessere Tarifverträge blieben
von dem neuen bundesweiten Tarifvertrag unberührt. Bühler: "Überall
werden gute, engagierte Beschäftigte für die Altenpflege gesucht; die
kann man nur durch gute Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung
gewinnen." Ein bundesweit geltender Tarifvertrag mit rechtlich
verbindlichen Mindestbedingungen sichere das Lohnniveau in diesem
gesellschaftlich wichtigen Arbeitsfeld nach unten ab und schütze auch
die Arbeitgeber vor einem ruinösen Wettbewerb. Konkret fordert die
ver.di-Tarifkommission für Beschäftigte ohne Ausbildung ein
Einstiegsentgelt von 13,50 Euro pro Stunde, für Beschäftigte mit
dreijähriger Ausbildung soll es 16,70 Euro pro Stunde betragen. (Zum
Vergleich: Der Pflegemindestlohn liegt derzeit im Westen bei 11,05
Euro pro Stunde und im Osten bei 10,55 Euro; der gesetzliche
Mindestlohn beträgt derzeit 9,19 Euro pro Stunde.) "Die Entgelte im
Tarifvertrag müssen den Lohnabstand zwischen Alten- und Krankenpflege
deutlich verringern", so Bühler.
ver.di begrüßt das Pflegelöhneverbesserungsgesetz, das am Donnerstag
(24.10.) vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. "Das Gesetz
selbst sorgt zwar nicht automatisch für bessere Löhne - es ebnet aber
den Weg für den Tarifvertrag, der auf die gesamte Altenpflege
erstreckt werden kann", so Bühler. Damit der Zielkonflikt zwischen
fairer Bezahlung der Beschäftigten, ausreichendem Personal und
Begrenzung der Kosten für die Pflegebedürftigen gelöste werde,
brauche es als ersten Schritt eine Begrenzung des von den
Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteils der Pflegekosten. Bühler:
"Damit das Lebensrisiko Pflege solidarisch abgesichert wird, brauchen
wir letztlich eine Pflegebürgervollversicherung."